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   VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87   

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VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87 (https://dejure.org/1988,2802)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16.02.1988 - 12 TH 1682/87 (https://dejure.org/1988,2802)
VGH Hessen, Entscheidung vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 (https://dejure.org/1988,2802)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Aufenthaltsrechtlich ungesicherter Aufenthalt des Ehegatten und der (schulpflichtigen) Kindern als Hinderungsgrund für den Erlass einer Abschiebungsandrohung; Rechtswidrigkeit einer Abschiebungsandrohung bei Ermessensfehler oder unzureichender Begründung der ...

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 78 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87

    Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Maßgebend ist insoweit die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung durch die Ausländerbehörde (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).

    Er brauchte (und durfte) die betreffenden Umstände vielmehr schon deshalb nicht (zu) berücksichtigen, weil der Antragsteller jedenfalls damals keinen erneuten Aufenthaltserlaubnisantrag unter Berufung hierauf gestellt hatte (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, unter Hinweis auf §§ 19 Abs. 4 S. 2 und 28 Abs. 7 AsylVfG).

    Abgesehen davon erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgeblichen Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, B. v. 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 -, und OVG Lüneburg, B. v. 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehegatte und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.

    Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Be. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 - ) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 S. 2 GKG für angemessen (Be. v. 2 November 1987 - 12 TH 1518/87 - und v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).

  • VGH Hessen, 15.12.1983 - 10 TH 499/83
    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Indessen war der Antragsgegner nicht wegen eines fiktiven - der Aufenthaltserlaubnis i. S. d. § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachtenden - Aufenthaltsrechts des Antragstellers gem. § 21 Abs. 3 S. 1 AuslG am Erlaß der Abschiebungsandrohung gehindert (vgl. Hess. VGH, B. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 13. Oktober 1987 - 12 TH 3429/86 -).

    Da in den Fällen der §§ 10 und 11 AsylVfG der Rechtsschutz des Asylbewerbers weitgehend in das Eilverfahren vorverlagert wird, erachtet der beschließende Senat ebenso wie der früher für Asylsachen allein zuständige 10. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Be. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 19. Dezember 1983 - 10 TH 547/83 - ) unter Berücksichtigung des § 20 Abs. 3 GKG den halben Auffangstreitwert des § 13 Abs. 1 S. 2 GKG für angemessen (Be. v. 2 November 1987 - 12 TH 1518/87 - und v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -).

  • BVerwG, 03.08.1984 - 1 B 159.83

    Anforderungen an den aufenthaltsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie bei

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Das war hinsichtlich der Ehefrau des Antragstellers nicht der Fall, denn ihr Aufenthaltserlaubnisantrag vom 7. Oktober 1980 war unter dem 29. April 1981 bestandskräftig abgelehnt worden, und allein wegen des auch von ihr eingeleiteten Asylfolgeverfahrens mußte dem Antragsteller der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ermöglicht werden (Hess. VGH, B. v. 8. Februar 1988 - 12 TH 1006/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Be. v. 7. Mai 1981, EZAR 105 Nr. 2 = DVBl. 1981, 775, und v. 3. August 1984, EZAR 223 Nr. 8 = NVwZ 1985, 50 = Buchholz 402.24 Nr. 60 zu § 2 AuslG).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87

    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Er hat demnach die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des unanfechtbar abgeschlossenen Asylverfahrens nicht nur nicht - wie es ihm oblegen hätte - schlüssig, sondern gar nicht vorgetragen (vgl. zu den diesbezüglichen Anforderungen Hess. VGH, B. v. 12. Oktober 1987 - 12 TH 1528/87 -).
  • VGH Hessen, 15.08.1986 - 10 TH 1155/86

    Berücksichtigung von Humanitätsgründen bei Erlaß einer Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Abgesehen davon erfaßt § 10 Abs. 1, letzter Halbs., letzte Alt., AsylVfG nur solche Fälle, in denen der Asylbewerber eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position im maßgeblichen Zeitpunkt bereits besaß (Hess. VGH, B. v. 23. Dezember 1987 - 12 TH 1787/87 -, im Anschluß an Hess. VGH, B. v. 15. August 1986 - 10 TH 1155/86 -, und OVG Lüneburg, B. v. 7. Mai 1987 - 11 B 151/87 -), und eine solche konnte sich über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn Ehegatte und Kinder ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten.
  • BVerwG, 07.05.1981 - 1 B 257.78

    Ermessen der Ausländerbehörde - Erteilung der Aufenthaltserlaubnis - Ehemann der

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Das war hinsichtlich der Ehefrau des Antragstellers nicht der Fall, denn ihr Aufenthaltserlaubnisantrag vom 7. Oktober 1980 war unter dem 29. April 1981 bestandskräftig abgelehnt worden, und allein wegen des auch von ihr eingeleiteten Asylfolgeverfahrens mußte dem Antragsteller der Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ermöglicht werden (Hess. VGH, B. v. 8. Februar 1988 - 12 TH 1006/87 -, unter Hinweis auf BVerwG, Be. v. 7. Mai 1981, EZAR 105 Nr. 2 = DVBl. 1981, 775, und v. 3. August 1984, EZAR 223 Nr. 8 = NVwZ 1985, 50 = Buchholz 402.24 Nr. 60 zu § 2 AuslG).
  • VGH Hessen, 31.08.1987 - 10 TH 1360/87

    Bemessung der Ausreisefrist nach AsylVfG § 10 Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Die Abschiebungsandrohung vom 27. Februar 1987 ist jedoch deshalb rechtswidrig, weil der Antragsgegner sein ihm nach § 10 Abs. 2 S. 1 AsylVfG bei der Fristsetzung eingeräumtes Ermessen fehlerhaft ausgeübt oder mindestens dessen Ausübung unzureichend begründet hat (vgl. Hess. VGH, B. v. 31. August 1987 - 10 TH 1360/87 -).
  • VGH Hessen, 13.10.1987 - 12 TH 3429/86

    Verfrühte asylrechtliche Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Indessen war der Antragsgegner nicht wegen eines fiktiven - der Aufenthaltserlaubnis i. S. d. § 10 Abs. 1 AsylVfG gleichzuachtenden - Aufenthaltsrechts des Antragstellers gem. § 21 Abs. 3 S. 1 AuslG am Erlaß der Abschiebungsandrohung gehindert (vgl. Hess. VGH, B. v. 15. Dezember 1983 - 10 TH 499/83 - und v. 13. Oktober 1987 - 12 TH 3429/86 -).
  • VGH Hessen, 27.06.1986 - 10 TH 1302/86

    Grenzen der Berücksichtigung der Familieneinheit im Verteilungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Hinsichtlich der vier unter 16 Jahre alten Kinder, die nur deshalb gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, weil Kinder dieses Alters nach der Vorstellung des Gesetzgebers üblicherweise bei ihren Eltern wohnen und deshalb die an sich notwendige Prüfung nach § 2 Abs. 1 AuslG bei ihnen regelmäßig entfallen kann (vgl. Hess. VGH, B. v. 27-. Juni 1986 - 10 TH 1302/86 -), gilt Entsprechendes.
  • VGH Hessen, 25.08.1986 - 10 TH 926/86

    Örtliche Zuständigkeit für die Abschiebungsandrohung in Hessen - Weiterleitung

    Auszug aus VGH Hessen, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87
    Die Regelung des § 10 Abs. 4 S. 1 AsylVfG greift nämlich unabhängig davon ein, ob die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf Zweifeln an der Unbeachtlichkeit des Asylfolgeantrags oder auf sonstigen Gründen beruht (Hess. VGH, Be. v. 25. August 1986 - 10 TH 926/86 - und v. 4. Februar 1987 - 7 TH 3434/86 -).
  • VGH Hessen, 04.02.1987 - 7 TH 3434/86

    Weiterleitung des Asylantrages an das Bundesamt nach Gewährung einstweiligen

  • VGH Hessen, 02.11.1987 - 12 TH 1518/87

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Antragsfrist im Aussetzungsverfahren -

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 07.05.1987 - 11 B 151/87
  • VGH Hessen, 08.12.1988 - 12 TH 3584/88

    Ausreisefrist bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag und Anordnung der

    Der Antragsgegnerin ist zwar darin zuzustimmen, daß für die Bemessung einer ausländerrechtlichen Ausreisefrist eine knappe Formulierung genügt, wenn aus den Akten Besonderheiten nicht zu entnehmen sind und der betroffene Ausländer sich auf besondere persönliche Umstände nicht berufen hat (vgl. dazu Hess. VGH, 19.12.1983 -- 10 TH 547/83 --; Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 15; Hess. VGH, 23.06.1988 -- 12 TH 4075/87 --).

    § 10 Abs. 4 AsylVfG Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 19).

    Schließlich kann eine ausländerbehördliche Abschiebungsandrohung deswegen rechtlich zu beanstanden sein, weil eine örtlich nicht zuständige Ausländerbehörde entschieden hat (vgl. Hess. VGH, 28.08.1986 -- 10 TH 2242/86 --) oder weil die Bestimmung der Frist zur freiwilligen Ausreise rechtliche oder humanitäre Belange des Asylbewerbers nicht ausreichend berücksichtigt, die gegen eine sofortige zwangsweise Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung sprechen (vgl. Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 19; Hess. VGH, 31.08.1987 -- 10 TH 1360/87 --).

  • VGH Hessen, 23.06.1988 - 12 TH 4075/87

    Abschiebungsandrohung: Prüfung drohender politischer Verfolgung;

    Zwar waren diese Umstände nicht schon deshalb von vornherein unbeachtlich, weil sie nicht zum Gegenstand eines entsprechenden aufenthaltsrechtlichen Verfahrens gemacht worden waren (vgl. zu derartigen Fällen Hess. VGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 1987- 12 TH 1787/87 -, vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 - und vom 10. Juni 1988 - 12 TH 4094/87 -); denn der Antragsteller hat in seinem bisher nicht beschiedenen Aufenthaltserlaubnisantrag vom 9. Dezember 1985 zur Begründung seiner eigenen weitgehenden Integration u.a. auch auf den Schulbesuch seiner Kinder hingewiesen.

    Soweit Kinder des Antragstellers zu 1) unter 16 Jahre alt sind und deshalb gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, gilt nichts anderes, weil Kinder dieses Alters nach der Vorstellung des Gesetzgebers üblicherweise bei ihren Eltern wohnen und (nur) deshalb die an sich notwendige Prüfung nach § 2 Abs. 1 AuslG bei ihnen regelmäßig entfallen kann (vgl. Hess. VGH, Beschlüsse vom 8. Februar 1988 - 12 TH 1006/87 - und vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 -, jeweils unter Hinweis auf Beschluß vom 27. Juni 1986 - 10 TH 1302/86 -).

    Zwar hielt sich der Antragsteller bei Erlaß der Abschiebungsandrohung vom 2. Oktober 1987 seit fast 16 Jahren - allerdings mit Unterbrechungen - im Bundesgebiet auf und lebte offenbar mit der Antragstellerin zu 2) und sechs Kindern in einem gemeinsamen Haushalt; des weiteren konnten Erschwernisse für die teils hier zur Schule gehenden Kinder nicht ausgeschlossen werden, wenn diese kurz vor Abschluß des Schulhalbjahres nach Jugoslawien reisen müßten; auch sind derartige Gründe prinzipiell im Rahmen der Ermessensausübung bei der Bemessung der Ausreisefrist zu berücksichtigen (Hess. VGH, Beschlüsse vom 31. Juli 1987 - 10 TH 1360/87 - und vom 16. Februar 1988 - 12 TH 1682/87 -).

  • VGH Hessen, 01.07.1991 - 12 UE 2964/88

    Erfolgreiche Asylverpflichtungsklage einer türkischen Familie kurdischer

    Dies hätte nämlich vorausgesetzt, daß die Kläger zu 1) und 2) im Zeitpunkt des Ergehens der auf § 28 Abs. 1 AsylVfG gestützten Bescheide des Beklagten zu 2) eine ähnlich der Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung gefestigte, der Ausreisepflicht entgegenstehende Position besaßen, und eine solche konnte sich für die Kläger zu 1) und 2) über Art. 6 GG - wenn überhaupt - allenfalls dann ergeben, wenn die Kläger zu 3) bis 6) damals ihrerseits ein gesichertes Aufenthaltsrecht hatten (Hess. VGH, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87 -, EZAR 224 Nr. 19).
  • VGH Hessen, 09.11.1989 - 12 TH 2801/88

    Asylverfahren: Abschiebungsandrohung - Aufenthalt aus asylverfahrensunabhängigen

    Als Aufenthaltserlaubnis im Sinne von § 10 Abs. 1 AsylVfG ist auch das fiktive Aufenthaltsrecht nach § 21 Abs. 3 Sätze 1 und 3 AuslG anzusehen (Hess. VGH, 13.10.1987 -- 12 TH 3429/86 --; Hess. VGH, 15.12.1983 -- 10 TH 499/83 --; Hess. VGH, 16.02.1988 -- 12 TH 1682/87 --, EZAR 224 Nr. 19; VGH Baden-Württemberg, 07.11.1985 -- A 12 S 627/85 --, InfAuslR 1986, 121 f.); entsprechendes gilt für Kinder unter 16 Jahren, die gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 AuslG keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, also aus asylverfahrensunabhängigen Gründen kraft Gesetzes zum Verbleib im Bundesgebiet berechtigt sind (Hess. VGH, 27.06.1986 -- 10 TH 1302/86 --).
  • VGH Hessen, 04.11.1988 - 12 TH 4036/87

    Zur Entscheidungskompetenz des Bundesamtes bei Asylfolgeantrag

    Nur eine stattgebende Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO vermag - allerdings ungeachtet dessen, welche Gründe zum Erfolg des Eilantrags geführt haben (Hess. VGH, 16.02.1988 - 12 TH 1682/87 -, EZAR 224 Nr. 19) - die Weiterleitungsverpflichtung auszulösen; eine entsprechende Anwendung des § 10 Abs. 4 Satz 1 AsylVfG auf Fälle der vorliegenden Art kommt nicht in Betracht (Hess. VGH, 06.08.1985 - 10 TH 1121/85 - 21.08.1987 - 10 TH 1774/87 - 22.10.1987 - 10 TH 1897/87 -).
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